Sachverständiger Backnang

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Regine Kunst Backnang

Regine Kunst

Bausachverständige und Baugutachterin

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Dipl. Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
  • Zertifizierte Immobiliengutachterin (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LD (Wohn- und Gewerbeimmobilien) DIN EN ISO/IEC 17024

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Backnang steht Ihnen Frau Regine Kunst als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Regine Kunst kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Backnang, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Backnang kommen bzw. sich nicht in Backnang auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Backnang - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Backnang ist eine Stadt in Baden-Württemberg die zum Regierungsbezirk Stuttgart gehört. Die Stadt umfasst fast 40.000 Einwohner. Backnang liegt ungefähr 27 km nordöstlich von Stuttgart und ist die viertgrößte Stadt des Rems-Murr-Kreises.

Neben den vielen Sehenswürdigkeiten wie Theatern und Museen bietet die Stadt einige Möglichkeiten die Freizeit im freien zu verbringen. Parks und ein Freibad bieten viele Möglichkeiten um sich in der Freizeit zu erholen.

Wichtige Anlaufstellen

Stadt Backnang

Am Rathaus 1

71522 Backnang

Amtsgericht Backnang

Stiftshof 11

71522 Backnang 

Unsere Bausachverständige haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Dipl. -Ing. Wolfgang Kühn kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein. Insbesondere wenn Sie nicht aus Backnang kommen oder sich hier nicht auskennen, ist ein ortskundiger Fachmann ein großer Vorteil für Sie. Nehmen Sie daher unser Motto „Bausachverstand. Ganz nah“ wörtlich!

Gerne betreut Sie Herr Kühn in Backnang auch in den umliegenden Städten und Gemeinden wie z.B.: Aspach, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Affalterbach, Berglen, Spiegelberg, Murrhardt, Weissach im Tal, Auenwald, Leutenbach, Sulzbach, Sulzbach an der Murr, Erdmannhausen, Althütte etc."

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